Wenn Minderjährige erben, Unternehmensanteile geschenkt bekommen oder ein Haus verkaufen, ist häufig unklar: Können die Eltern selbst alle notwendigen Erklärungen für das Kind abgeben? Oder müssen andere Stellen zustimmen? Und wer kümmert sich darum? Vergleichbare Fragen stellen sich etwa im Falle einer Vormundschaft oder einer angeordneten Betreuung.
Vorsorgevollmachten sind ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung. Sie können den Vollmachtgeber davor bewahren, im Notfall unter Betreuung gestellt zu werden. Stattdessen wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Handelt es sich jedoch um eine rein privatschriftliche (und keine notarielle) Vollmacht, kann sich die Vollmacht im Ernstfall als nutzlos herausstellen.
Vielfach haben Erblasser Sorge, dass ihre Erben mit der Verteilung des Nachlasses und seiner Verwaltung überfordert sind oder deswegen gar Streit entsteht. Dann wird das Erbe womöglich zur Last und das wollen die wenigsten. In diesen und in weiteren Fällen kann ein Testamentsvollstrecker helfen, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen.
Mehr als ein Jahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur ärztlich begleiteten Lebensbeendigung ist die Rechtslage weiterhin unklar. Im Notariat häufen sich die Anfragen, ob Regelungen dazu in einer Patientenverfügung möglich sind.
Immer häufiger kommt es vor, dass Paare mit gemeinsamen Kindern getrennte Wege gehen. Oft gilt dann die ganze Aufmerksamkeit der Gegenwart, zur Vorsorge bleibt kaum Gelegenheit. Trotzdem sollten sich auch getrennt lebende Eltern aus gutem Grund mit ihrer Nachlassplanung befassen.
Ende des Jahres 2020 ist das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetztes in Kraft getreten. Durch die grundlegende Reform des Wohnungseigentumsrechts sollen zerstrittene Gemeinschaften sowie Sanierungsstau der Vergangenheit angehören und das Gesetz an die Bedürfnisse der heutigen Zeit angepasst werden.
„Sich frühzeitig zu kümmern“ ist ein guter Vorsatz. Das gilt auch für die Frage, wie Vermögen in die nächste Generation weitergegeben werden kann. Ob tatsächlich zeitnahes Handeln geboten ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Denn es gibt ganz verschiedene Fristen, die von Bedeutung sein können. Eines haben sie gemeinsam: Sie dauern meistens zehn Jahre.
Jede dritte Ehe wird geschieden - sagt die Statistik. Trotzdem muss nicht jede Scheidung in einem Rosenkrieg enden. Wenn beide Partner die Scheidung wollen, kann eine einvernehmliche Scheidung erfolgen. Voraussetzung für die Scheidung ist der Ablauf des Trennungsjahrs. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und hierzu einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehegatte muss der Scheidung dann nur zustimmen.
In den eigenen vier Wänden wohnen bleiben – und dabei am besten noch monatliche Einkünfte aus der Immobilie erzielen – das ist der Wunsch vieler älterer Menschen. Um sich diesen erfüllen zu können, locken Angebote, die das Versilbern des Familienheims gegen eine Leibrente bewerben. Das Konzept klingt auf den ersten Blick verlockend, vor allem für Alleinstehende oder Paare, die nicht an Angehörige zu denken haben: Das Haus verkaufen und mit einer monatlichen Rente unentgeltlich bis ans Lebensende in dem Haus wohnen. Das kann eine Lösung sein. Doch es ist Vorsicht geboten. Der Schritt will gut überlegt und gut umgesetzt sein.
Oft wollen Erblasser einzelnen Personen bestimmte Vermögensgegenstände zuwenden. Bei der testamentarischen Umsetzung dieses Wunsches lauern jedoch zahlreiche Fallstricke.
Die eigene Immobilie wird mit zunehmendem Alter oft zur Last. Kommt ein Verkauf nicht in Betracht, soll diese oftmals an die nächste Generation weitergegeben werden. Im Rahmen einer solchen Übertragung stellen sich einige persönliche, rechtliche und steuerliche Fragen
Solange es läuft, ist alles gut – aber wenn es knallt, dann richtig! Diese Aussage gilt in vielen Dingen des Lebens, und so auch für die Ehe. Wenn eine Ehe scheitert, beginnt zwischen den Ehegatten mitunter ein unschöner Rosenkrieg. Wohl dem, der mit einem Ehevertrag vorgesorgt und einvernehmlich die Trennungs- und Scheidungsfolgen geregelt hat.
Wenn ein Familienmitglied stirbt, ist das nicht nur Anlass zur Trauer, sondern kann auch finanzielle Konsequenzen für die Angehörigen haben. Wer voraussichtlich nur Schulden erbt, sollte schnell handeln und eine Ausschlagung der Erbschaft prüfen.
Herunterfallende Äste, abrutschende Dachziegel, Glatteis auf ungeräumten Gehwegflächen – gerade im Herbst und im Winter steigen die Risiken witterungsbedingter Unfälle. Grundstückseigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass niemand Schaden nimmt, der das Grundstück passiert oder es betritt. Doch wer haftet, wenn das Grundstück veräußert wird?
Ein lieber Verwandter ist aus dem Leben geschieden, hat Haus, Hof und Bankkonten hinterlassen. Als Erbe haben Sie neben der Trauerbewältigung den Kopf nur schwerlich für rechtliche Fragestellungen frei. Leider gilt in den meisten Fällen der Grundsatz: Ohne Erbnachweis können Sie weder über Konten noch über Grundstücke verfügen. Wie geht es also weiter?