Der 1. August 2023 macht Neues möglich: Pünktlich zum ersten Jahrestag seiner Einführung wird das notarielle Online-Verfahren auf weitere praxisrelevante Anwendungsfelder im Gesellschaftsrecht ausgeweitet. Damit können zahlreiche für Gründer und Gesellschafter relevante Beurkundungen und Beglaubigungen zukünftig vollständig digital abgewickelt werden.
Das Berliner Testament ist die unter Eheleuten beliebteste Testamentsform. Bei richtiger Gestaltung ist es regelmäßig ein wirtschaftlich und familiär sinnvolles Instrument zur Regelung des eigenen Nachlasses. Unentbehrlich ist allerdings eine vorherige rechtliche Beratung, am besten durch einen Notar.
Immer wieder fallen Menschen auf Telefonbetrüger herein, welche zum Abruf einer Gewinnsumme oder für die Entlassung von Angehörigen aus einem Arrest im Voraus die Zahlung einer Geldsumme fordern. Inzwischen geben sich Betrüger auch immer häufiger als Notare oder Notarangestellte aus, um auf diese Weise das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen. Etwa gezahlte Geldbeträge sind dann meist endgültig verloren.
Der Kauf bzw. Verkauf der eigenen Immobilie ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft des Lebens. Sachmängelansprüchen werden dabei bei gebrauchten Immobilien in aller Regel ausgeschlossen – „Gekauft wie gesehen!“
Bei Immobiliengeschäften gilt ab dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Die Zahlung des Kaufpreises durch Banküberweisung muss uns als Notaren im Rahmen des Vertragsvollzugs nachgewiesen werden. Ohne einen solchen Nachweis verzögert sich die Vertragsabwicklung, Verstöße müssen gemeldet werden. Für die Käuferseite besteht zudem bei einer Barzahlung das Risiko, den Kaufpreis erneut bezahlen zu müssen.
Zum 1. Januar 2023 wurde das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend reformiert. Der neue § 1358 BGB gibt Ehegatten für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht im Bereich der Gesundheitssorge. Dieses ist allerdings an enge Voraussetzungen gebunden, auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt und greift nur für maximal sechs Monate. Dauerhafte und umfassendere Handlungsmöglichkeiten schaffen insoweit Vorsorgevollmachten.
Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf die Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen. Aber wer kümmert sich um ein behindertes Kind, wenn die Eltern versterben? Und vor allem: Wer sorgt dafür, dass es auch in Zukunft die Unterstützung, wie etwa Therapien, erhält, die notwendig sind, um es optimal zu fördern?
Wer ein Fahrzeug zulassen oder eine Meldebescheinigung beantragen will, kann dies bei vielen Kommunen online vornehmen. Auch zahlreiche weitere Behördengänge lassen sich inzwischen bequem über das Internet erledigen. Gleiches gilt nun für den Gang ins Notarbüro.
Erbfälle stellen sowohl im Rahmen der vorsorgenden Gestaltung als auch bei der späteren Nachlassabwicklung für alle Beteiligten eine Herausforderung dar. Besteht im Zusammenhang mit dem Erbfall ein Auslandsbezug, treffen verschiedene Rechtsordnungen aufeinander. Dann kann es schnell kompliziert und eine umfassende rechtliche Beratung für die Betroffenen unerlässlich werden.
Die Schulferien werden von vielen Familien für Reisen genutzt. Verreist ein minderjähriges Kind nicht mit beiden Elternteilen, kann es sinnvoll sein, die Begleitperson zu bevollmächtigen.
Testamente bzw. Erbverträge sind in vielen Fällen sinnvoll, insbesondere wenn diese nach eingehender Beratung von einer Notarin oder einem Notar professionell gestaltet werden. Zu berücksichtigen sind dabei Ansprüche etwaiger Pflichtteilsberechtigter. Sollen diese rechtssicher ausgeschlossen werden, kommt insbesondere ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzichtsvertrag in Betracht.
Onlinedienste versprechen die Erstellung eines individuellen Testaments innerhalb weniger Minuten. Hierzu müssen sich Nutzer lediglich durch einen Fragebogen klicken und erhalten am Ende ein fertiges Muster-Testament. Dabei sollten sie das Wichtigste nicht aus den Augen verlieren: Damit das Testament auch wirksam ist, reicht es nicht, das Dokument auszudrucken und zu unterschreiben. Handelt es sich nicht um ein notarielles Testament, muss alles handschriftlich niedergeschrieben und anschließend unterschrieben werden.
Arbeiten, einkaufen und kommunizieren - mehr und mehr verlagert sich unser Leben ins Internet. Vielzählige Dienste wie Onlinebanking, E-Mail-Konten oder soziale Netzwerke erfordern dabei ein persönliches, meist passwortgeschütztes Profil. Wer sicher gehen will, dass der eigene Datenbestand nach dem Tod nicht in die falschen Hände gelangt, wenn er sich im Krankheitsfall oder durch Tod nicht mehr darum kümmern kann, sollte dafür zu Lebzeiten schon Vorkehrungen treffen. Rechtssicher lässt sich das in einer notariellen Vorsorgevollmacht oder einem notariellen Testament regeln. Daneben sorgt die sichere Hinterlegung von Zugangsdaten für einen schnellen und unkomplizierten Zugang der Erben zu Online-Konten.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Eine individuelle Beratung und Gestaltung bietet der Notar.
Zum 1. August 2021 wurde das Geldwäschegesetz geändert. Die Neuerungen haben erhebliche Auswirkungen für alle Gesellschaften. „Wer jetzt nicht handelt und sich nicht im Transparenzregister eintragen lässt, dem drohen hohe Bußgelder.