Solange es läuft, ist alles gut – aber wenn es knallt, dann richtig! Diese Aussage gilt in vielen Dingen des Lebens, und so auch für die Ehe. Wenn eine Ehe scheitert, beginnt zwischen den Ehegatten mitunter ein unschöner Rosenkrieg. Wohl dem, der mit einem Ehevertrag vorgesorgt und einvernehmlich die Trennungs- und Scheidungsfolgen geregelt hat.
In Deutschland wird fleißig geheiratet, aber auch wieder geschieden: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2018 insgesamt 148.066 Ehen geschieden. Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zu den Eheschließungen, geht durchschnittlich jede dritte Ehe in die Brüche. Wenn die Scheidung ansteht, sind Streitigkeiten vorprogrammiert und es wird teuer und kompliziert - oder?
Eine Scheidung ist nie einfach…
Eine Scheidung stellt das Leben der Betroffenen häufig völlig auf den Kopf: Sie müssen nicht nur ihren Alltag in neue Bahnen lenken, sondern auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Ehezeit klären. Im Rahmen einer Scheidung sind viele Einzelthemen zu regeln und die Noch-Eheleute müssen sich mit Begriffen wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüchen beschäftigen. Und das fällt den Betroffenen in einer Situation, in der ihre Gefühle verletzt worden sind und die Enttäuschung über das Scheitern der Partnerschaft groß ist, häufig nicht leicht.
…aber mit einem Ehevertrag zumindest etwas leichter
Mit einem Ehevertrag schaffen sich die Eheleute Regeln für den Ernstfall. Gerade Frischverliebte sprechen ungerne über einen Ehevertrag. In bestimmten Konstellationen, wenn etwa ein Ehegatte über ein großes Vermögen verfügt, Beamter oder Unternehmer ist, oder größeres Familienvermögen vorhanden ist, das im Scheidungsfall geschützt werden soll, ist ein Ehevertrag fast schon zwingend, wenn man Enttäuschungen bei der Scheidung vermeiden will. Ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden, sei es vor der Eheschließung oder während der Ehe oder auch, wenn sich die Ehegatten von der Vorstellung, gemeinsam alt zu werden, schon verabschiedet haben.
Für den Ehevertrag zum Notar gehen
So bunt, wie das Leben ist, so individuell ist auch ein Ehevertrag. Und damit er wirksam ist, muss ein Ehevertrag vom Notar beurkundet werden.
Vor der Beurkundung findet in aller Regel zunächst ein gemeinsames Vorgespräch mit beiden Ehepartnern statt, bei dem wir die Möglichkeiten und die rechtlichen Folgen eines Ehevertrages umfassend besprechen. So können wir gemeinsam herausfinden, welche Regelungen für Sie möglicherweise sinnvoll sind – fair und transparent , für beide Partner. So erstellen wir anschließend eine rechtswirksame Urkunde, damit sie auch für den Fall einer Scheidung beruhigt in die Zukunft blicken zu können.
© Bayerischer Notarverein e.V., München