Die Höhe der Notargebühren ist deutschlandweit einheitlich gesetzlich geregelt. Sie richtet sich nicht nach dem Arbeitsaufwand, sondern alleine nach dem Wert des Geschäfts, um das es geht. Bei einem Kaufvertrag ist das zum Beispiel in der Regel der Kaufpreis, bei einem Übergabevertrag der Wert des übergebenen Grundbesitzes. Die Beratung und die Ausarbeitung des Entwurfs durch den Notar sind in der Gebühr unabhängig vom Aufwand mit enthalten und werden deswegen nicht extra abgerechnet, wenn es im Anschluss zu einer Beurkundung kommt.
Wenn Sie vorab wissen möchten, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen, sprechen Sie uns gerne an!