Herunterfallende Äste, abrutschende Dachziegel, Glatteis auf ungeräumten Gehwegflächen – gerade im Herbst und im Winter steigen die Risiken witterungsbedingter Unfälle. Grundstückseigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass niemand Schaden nimmt, der das Grundstück passiert oder es betritt. Doch wer haftet, wenn das Grundstück veräußert wird?

Grundstück veräußert – Verkehrssicherungspflicht entfällt?


Die Verantwortung für Gefahren fasst man unter dem Begriff der Verkehrssicherungspflicht zusammen. Sie liegt grundsätzlich beim Eigentümer. Überträgt der Eigentümer sein Grundstück, geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Erwerber über. Doch zu welchem Zeitpunkt geschieht dies genau?

Wer ist wann verantwortlich?


Der Moment, in dem nicht mehr der Veräußerer, sondern der Erwerber für die Verkehrssicherungspflicht einstehen soll, fällt nicht automatisch mit dem Abschluss des Notarvertrages zusammen. Wann Verkehrssicherungspflichten auf den Erwerber übergehen, wird in notariellen Verträgen ausdrücklich geregelt.

Wird ein Grundstück verschenkt, vereinbaren die Beteiligten zumeist, dass Besitz und Verantwortlichkeit mit Beurkundung auf den Erwerber übergehen. Bei einem Kaufvertrag verhält es sich dagegen oft anders: Der Verkäufer wird sein Grundstück meist erst aus der Hand geben, wenn er den Kaufpreis erhalten hat. Bis dahin bleibt der Verkäufer auch noch verantwortlich. Erst mit der Besitz- und Schlüsselübergabe nach Kaufpreiszahlung gehen dann in der Regel auch die Pflichten auf den Käufer über: Hat der Verkäufer keine Herrschaft über die Sache mehr, will er selbstverständlich auch nicht mehr für die Verkehrssicherung einstehen.

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