Was passiert, wenn ich wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage bin, mich um meine Angelegenheiten zu kümmern? Wer spricht dann mit den Ärzten, bezahlt die laufenden Rechnungen und trifft alle notwendigen Entscheidungen in meinem Sinn?

Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht können Sie vermeiden, dass ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird, und können sicherstellen, dass Ihre Vertrauenspersonen im Ernstfall schnell und unkompliziert handlungsfähig sind. Die notarielle Vollmacht ist richtig formuliert und absolut fälschungssicher. Sie wird überall anerkannt, bei Banken, Behörden und auch vom Grundbuchamt – das gilt für ein selbst ausgefülltes Formular nicht uneingeschränkt.

Mit einer Patientenverfügung können Sie Wünsche zur medizinischen Behandlung äußern und festlegen, dass Sie in bestimmten Situationen keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen.

Notarielle Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen werden in dem zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen. So ist sichergestellt, dass Ihre Regelungen im Ernstfall aufgefunden werden und zur Geltung kommen.

Haben Sie Fragen? Kommen Sie bitte auf uns zu - wir beraten Sie gerne!

 

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Checkliste – Formular zur Datenerfassung

Obernburg am Main