„Sich frühzeitig zu kümmern“ ist ein guter Vorsatz. Das gilt auch für die Frage, wie Vermögen in die nächste Generation weitergegeben werden kann. Ob tatsächlich zeitnahes Handeln geboten ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Denn es gibt ganz verschiedene Fristen, die von Bedeutung sein können. Eines haben sie gemeinsam: Sie dauern meistens zehn Jahre.
Steuerliche Motive sind häufig treibender Faktor
Nicht selten treiben Menschen Fristen um, von denen sie einmal gehört haben und sich nun unter Zeitdruck gesetzt fühlen. Oft geht es dabei um steuerliche Fristen. Vermögende Personen möchten durch Schenkungen zu Lebzeiten dafür sorgen, dass die Erben später weniger Steuern zahlen müssen. Tatsächlich steht zehn Jahre nach einer Schenkung wieder ein neuer und vollständig unbelasteter Freibetrag zur Verfügung.
Beim Immobilienverkauf kommt hingegen eine andere steuerliche Zehnjahresfrist zum Tragen: Wer eine nicht selbst genutzte Immobilie vor Ablauf von zehn Jahren weiterverkauft, muss unter Umständen auf den erzielten Gewinn sogenannte Spekulationssteuer zahlen.
Auch Pflichtteilsreduzierung kann gewollt sein
Manchmal soll eine Übertragung erfolgen, um Ansprüche von unliebsamen gesetzlichen Erben zu reduzieren. Wenn seit einer Schenkung zehn Jahre vergangen sind, können Pflichtteilsberechtigte nach dem Erbfall keine zusätzliche Zahlung mehr von den Erben verlangen. Dabei schmilzt der Betrag innerhalb der zehn Jahre von Jahr zu Jahr um jeweils ein Zehntel ab, es gilt also kein „Alles-oder-Nichts“-Prinzip. Aber der Teufel steckt im Detail: Wenn der Schenker sich – wie oft – umfassende Nutzungsrechte wie den Nießbrauch vorbehält, beginnt die Frist ebenso wenig zu laufen, wie wenn die Übertragung an den Ehegatten erfolgt.
Vermögen sichern für den Pflegefall?
Manch einer denkt auch an die eigene Pflegebedürftigkeit und will verhindern, dass das eigene Vermögen zur Deckung der Pflegekosten aufgebraucht wird. Da scheint es auf den ersten Blick ein geschickter Schachzug, das Vermögen stattdessen rechtzeitig den Kindern zu übertragen. Denn nach zehn Jahren können Schenkungen grundsätzlich nicht mehr wegen Bedürftigkeit des Schenkenden zurückgefordert werden, auch nicht durch den Sozialhilfeträger. Aber Vorsicht! Vermögen wegzugeben, das man selbst noch brauchen könnte, ist oftmals keine gute Idee. Das hart erarbeitete Vermögen soll doch gerade etwas Spielraum im Alter geben.
Notarielle und steuerliche Beratung in Anspruch nehmen
Jeder Fall ist anders. Die Vor- und Nachteile einer Schenkung zu Lebzeiten sollten in jedem Fall sorgfältig abgewogen werden. Wir als Notare können – gerne auch abgestimmt mit Ihrem Steuerberater – gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Lösung und Gestaltung entwickeln.
© Bayerischer Notarverein e.V., München