Ein lieber Verwandter ist aus dem Leben geschieden, hat Haus, Hof und Bankkonten hinterlassen. Als Erbe haben Sie neben der Trauerbewältigung den Kopf nur schwerlich für rechtliche Fragestellungen frei. Leider gilt in den meisten Fällen der Grundsatz: Ohne Erbnachweis können Sie weder über Konten noch über Grundstücke verfügen. Wie geht es also weiter?

Gesetzliche Erbfolge oder Erbfolge aufgrund handschriftlichen Testaments


Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen oder hat er sein Testament in handschriftlicher Form verfasst, so ist als Erbnachweis grundsätzlich ein Erbschein erforderlich, der vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Benötigen Sie den Erbnachweis auch im europäischen Ausland, z.B. bei ausländischem Vermögen des Erblassers, kann anstelle des Erbscheins ein europäisches Nachlasszeugnis erteilt werden. Erbschein und Nachlasszeugnis können Sie entweder beim Nachlassgericht selbst oder bei einem Notar Ihrer Wahl beantragen.

Die Kosten für den Erbschein bzw. für das Nachlasszeugnis bemessen sich nach dem Vermögen des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes.

Erbfolge aufgrund notariellen Testaments oder Erbvertrags


Hinterlässt der Erblasser ein notariell beurkundetes Testament oder einen Erbvertrag, ist ein Erbschein meistens nicht erforderlich. Das den Erben von dem Nachlassgericht übersandte Eröffnungsprotokoll stellt zusammen mit dem notariellen Testament selbst den erforderlichen Erbnachweis dar, den sämtliche Banken, Grundbuchamt, Behörden und sonstige Stellen akzeptieren.

Hinweise für die Regelung eigener Erbangelegenheiten


Bei rechtlich kniffeligen Fragestellungen zur gewünschten Erbfolge empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Beratung durch uns als Notare. Gemeinsam ermitteln wir Ihre Wünsche des im persönlichen Gespräch und fertigen dann eine rechtlich einwandfreie Urkunde. Dadurch werden im Erbfall Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden. Außerdem überzeugt sich der Notar von der Testierfähigkeit des Erblassers.

Viele Menschen scheuen den Weg zum Notar aufgrund vermeintlich hoher Kosten. Doch diese Befürchtung ist unberechtigt: Denn die Kosten für die Beantragung und Erteilung eines Erbscheines, den Sie benötigen, wenn Sie kein notarielles Testament besitzen, sind mitunter fast doppelt so hoch wie für die Erstellung eines notariellen Testaments. Und dabei fehlt auch noch die rechtlich kompetente Beratung.

Im Todesfall nimmt zudem die Eröffnung des Testaments oder die Feststellung der gesetzlichen Erbfolge durch das Nachlassgericht Zeit in Anspruch nimmt. Während dieser Zeit kann faktisch nicht über das Vermögen des Erblassers verfügt werden. Nicht nur deswegen sollten Sie auch immer zusätzlich an eine über den Tod hinaus geltende Vorsorgevollmacht des Erblassers denken, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben.

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