Es kann aus vielen Gründen sinnvoll sein, eine Erbschaft auszuschlagen - zum Beispiel, wenn der Nachlass nur aus Schulden besteht oder wenn ein Erbe nicht Teil einer zerstrittenen Erbengemeinschaft werden will. Aufpassen müssen jedoch alle Beteiligten, wenn durch die Ausschlagung sichergestellt werden soll, dass das Erbe einer bestimmten Per-son (allein) zukommt.
Ein schwieriges Alltagsthema
Es kommt in vielen Familien vor: Ein Ehemann und Vater verstirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen. Damit erben nach der gesetzlichen Erbfolge die überlebende Ehefrau und die Kinder. Dieses Ergebnis entspricht allerdings oft nicht der Lebensrealität und dem Wunsch der Familie, wie das Vermögen verteilt werden soll. Häufig gehen die Eheleute davon aus, gemeinsam zu wirtschaften und Vermögen aufzubauen. Erst nach dem Versterben beider Ehepartner sollen die Kinder zum Zuge kommen.
Erbausschlagung als Ausweg?
Erfährt die Familie dann von der Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen, kann man schnell auf eine einfache Idee kommen: Wenn die Kinder (und – falls vorhanden – die Enkel) die Erbschaft ausschlagen, tut das Recht so, als gäbe es sie im Erbfall nicht. Wird dann nicht die Mutter als Ehefrau des Verstorbenen Alleinerbin, so dass das gewünschte Ziel erreicht wird? Man spricht in solchen Fällen auch von einer „lenkenden“ oder „taktischen“ Ausschlagung.
Gefahr durch entfernte Verwandtschaft
Doch hier ist Vorsicht geboten, da die gesetzliche Erbfolge zu bösen Überraschungen führen kann. Hat ein Ehepaar keine Kinder – oder gilt wegen der Ausschlagung für die Zwecke des Erbrechts als kinderlos –, ist der überlebende Ehepartner keineswegs automatisch Alleinerbe. Stattdessen erben dann nach der gesetzlichen Erbfolge auch die Eltern des Verstorbenen einen Anteil. Diese sind zwar oft bereits gestorben, aber an ihre Stelle treten dann ihre weiteren Kinder, also die Geschwister des Erblassers. Mit anderen Worten: Die Geschwister des Vaters (oder gar deren Kinder und Enkel) bilden in diesem Fall zusammen mit der Mutter eine Erbengemeinschaft. Dieses Ergebnis ist natürlich noch viel weniger gewollt als die ursprüngliche Erbengemeinschaft aus Mutter und Kindern.
Nachträgliche Reparatur kaum möglich
Ist dieser Weg erst einmal eingeschlagen, bleiben kaum Möglichkeiten, die Ausschlagung der Erbschaft rückgängig zu machen. Ein letzter Ausweg kann in diesen Fällen die sogenannte Anfechtung der Erbausschlagung sein. Wer nämlich über einen relevanten Gesichtspunkt nicht informiert oder im Irrtum war, kann auch nachträglich seine Erbausschlagung beseitigen. Das ist allerdings nicht immer möglich: In dieser Frage hat der Bundesgerichtshof kürzlich die Erwartungen einer Familie enttäuscht. Denn dass am Ende nicht die Mutter Alleinerbin wird, sondern die Geschwister des Vaters miterben, soll den Bundesrichtern zufolge kein beachtlicher Irrtum sein. Es blieb also bei der Erbausschlagung und ihren ungewollten Konsequenzen.
Der klügere Weg: Rechtzeitig beraten lassen – vor und nach einem Erbfall
Viele Menschen unterschätzen, wie kompliziert Erbangelegenheiten sein können. Deshalb ist es so wichtig, sich frühzeitig von einem Notar beraten zu lassen. Wir können hier nicht nur helfen, die rechtlichen Folgen zu verstehen, sondern weisen auch auf mögliche Fallstricke hin, wenn zB minderjährige Kinder oder Enkel betroffen sind. Noch viel besser ist es natürlich, schon zu Lebzeiten vorzusorgen. Ein gut durchdachtes Testament kann viele Probleme von vornherein vermeiden und Angehörigen später schwierige Entscheidungen wie eine Erbausschlagung ersparen.
Ist der Erbfall bereits eingetreten, sollte man schnell handeln und nicht mehr lange warten, bis man kompetenten Rechtsrats einholt: Nach Ablauf der sechswöchigen Ausschlagungsfrist gilt die Erbschaft als angenommen. Eine Ausschlagung ist dann im Regelfall nicht mehr möglich.
Als neutrale Experten stehen wir als Notare Familien gerne in allen Lebenssituationen zur Seite. Eine faire und kompetente Beratung zu gesetzlich festgelegten Gebühren hilft, Lösungen zu finden, die allen dienen – eine Investition, die sich langfristig auszahlt und böse und teure Überraschungen verhindert.
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